Kieferorthopädie

Nur ein störungsfrei funktionierendes Gebiss d. h. eine regelrechte Zahnreihe ohne eng oder schief stehende Zähne, macht Mundhygiene einfach und verhindert so Karies und Zahnbetterkrankungen (Parodontitis).
Richtig zueinander stehende Zähne verhindern die Überbelastung von Zähnen, Kiefergelenkserkrankungen, Sprachfehler und verbessern die Kaufunktion, was für eine richtige Verdauung von großer Bedeutung ist.
Manchmal ist eine kieferorthopädische Behandlung notwendig um das zu gewährleisten. Diese erfolgt mittels festsitzender Regulierung (Brackets - sichtbar) oder in Einzelfällen auch mit abnehmbaren Apparaten. In speziellen Fällen kann auch eine unsichtbare Schienentherapie zur Anwendung kommen.

Übrigens: Kieferorthopädische Therapie ist kein Privileg von Kindern und Jugendlichen!

Auch bei Erwachsenen (ohne Altersgrenze) sind Korrekturen möglich und üblich, sowohl aus ästhetischen als auch aus funktionellen Gründen.

Honorare für kieferorthopädische Leistungen

Gemäß §153a ASVG = "Kassenzahnspange" = IOTN 4 und 5

a) IOTN Feststellung (=Schwere der Fehlstellung, wird bei Behandlungsbeginn angerechnet)

55,00 €

b) interzeptive Behandlung (abnehmbare Frühbehandlung, einjährig)

1.100,00 €

c) 2 ½ jährige(festsitzende) Behandlung und Retensionsphase

     3 jährige(festsitzende)  Behandlung und Retensionsphase

     3 ½ jährige(festsitzende)  Behandlung  und Retensionsphase

 max. 4.635,00 €

max. 5.685,00 €

max. 6.735,00 €

d) aus dem üblichen Rahmen fallende Reparatur

max. 250,00 €

 

Die Höhe des möglichen Kostenzuschusses ist von der jeweiligen Krankenkasse abhängig und beträgt momentan zumindest:

 

a) 40,56 €
b) 703,20 €
c) 2.836,80 €
d) 48,64 €

 

Der jeweils verbleibende Betrag kann in der Einkommensteuererklärung bzw. im Zuge des Lohnsteuerausgleichs als „außergewöhnliche Belastung“ geltend gemacht werden.